Für klinisch-psychologische Behandlungen kann seit dem 01.01.2024 eine Teilrefundierung der Krankenkassen beantragt werden. Abhängig davon, bei welcher Versicherung Sie sind, gelten unterschiedliche Bedingungen und Refundierungsbeiträge.
Kostenrückerstattungen pro Sitzung (Stand 2024):
ÖGK: 33,70 €
BVAEB: 46, 60 €
SVS: 45 €
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass spätestens vor der 2. Stunde eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese kann von Ärzt:innen unterschiedlicher Fachrichtungen durchgeführt werden (i.d.R. Hausärzt:innen oder Psychiater:innen).
Nach der 11. Stunde muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Dieser wird von mir ausgefüllt, mit Ihnen kurz besprochen und Sie reichen ihn anschließend zusammen mit den Honorarnoten, den Zahlungsbestätigungen und der ärztlichen Bestätigung postalisch oder online bei Ihrer jeweiligen Versicherung ein.